Im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Studiums erlernt man stets die Kompetenz Rechtsprobleme in einem juristischen Gutachten darzustellen. Dabei folgt das Schema theoretischen, wissenschaftlichen Standards, die auf die Klausuren im ersten juristischen Staatsexamen vorbereiten. Signifikant ist hierbei, dass der jeweilige Sachverhalt stets eindeutig ist. In der juristischen Beratungspraxis ist aber genau dies nicht der Fall. Deshalb werden teilweise ganz andere Anforderungen an solche Praxisgutachten gestellt. Für die Beratungsteams von PRO BONO Mannheim ist es deswegen unerlässlich, auch diese Kompetenz abseits des Studienalltags zu erwerben.

Herr Conrad Waldkirch, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Privatversicherungsrecht von Herrn Prof. Dr. Oliver Brand (LL.M. Cambridge) an der Universität Mannheim, übernahm daher am Freitag, den 23. Oktober 2015 die Aufgabe, einen Praxisgutachtenworkshop abzuhalten und somit für die Weiterbildung vieler interessierter PRO BONO Mitglieder in diesem Bereich zu sorgen.

Schwerpunkte dieser Weiterbildungsmaßnahme waren daher zunächst, neben dem allgemeinen Aufbau eines Praxisgutachtens, wie ein Sachverhalt in der Praxis zu erfassen ist, wie die rechtliche Würdigung zu erfolgen hat, wie Beweisprognosen gestellt werden und wie eine Zweckmäßigkeitsprüfung durchgeführt werden sollte.

Letztlich erhielten die Beratungsteams hierdurch wertvolle Tipps für Ihre weitere Arbeit in der gemeinnützigen Rechtsberatung. Die erworbenen Kenntnisse werden in Zukunft gewinnbringend im Rahmen der Arbeit von PRO BONO Mannheim eingebracht werden können.

 

– Annika Bührle